Meganet Computersysteme GmbH
Meganet Computersysteme GmbH

AGB

Leistungen

AGB der Firma MegaNet Computersysteme GmbH

§ 1 Geltung der allgemeinen Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma MegaNet erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote der Fa. MegaNet sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftl. oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. MegaNet. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftl. Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2.2 Die Verkaufsangestellten der Fa. MegaNet sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriflichen Vertrages hinausgehen.

2.3 Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditinstitut, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise

3.1 Die Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart, zzg. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer, Porto, Verpackung, Transport und Transportversicherung ( 2 Promille des Warenwertes ), soweit letzteres von Käufer nicht ausdrücklich schriftlich widersagt wird, ab Lager Hamburg

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

4.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch MegaNet steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von MegaNet durch Zulieferanten und Hersteller.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Fa. MegaNet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei bei Lieferanten der Fa. MegaNet oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die Fa. MegaNet, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Die Fa. MegaNet ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug

5.1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist MegaNet berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. MegaNet kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

5.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an MegaNet als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 50.- zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann MegaNet Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

5.3 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzen Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann MegaNet die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. MegaNet ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder

§ 6 Liefermenge

6.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von zwei Tagen nach Warenerhalt MegaNet und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. MegaNet oder eines von der Fa. MegaNet Beauftragten verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. MegaNet unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch MegaNet hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Die Fa. MegaNet gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Fa. MegaNet nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchmaterilalien verwendet, die nicht den den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und / oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleisungsrechte aus.

8.3 Der Käufer muß der Fa. MegaNet Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftliche mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Fa. MegaNet unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.4 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

8.5 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, daß das defekte Teil bzw. Gerät eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Serien Nr. und einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Fa. MegaNet Computersysteme zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen frei und originalverpackt bei und eintreffen und werden unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.

8.6 Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. MegaNet stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar bzw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. MegaNet abgetreten werden.

8.7 Unabhängig von Rechtsgrund ist eine weitergehende Haftung der Fa. MegaNet beschränkt auf den Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer). Die Fa. MegaNet haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Unberührt davon bleibt die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Fa. MegaNet, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo getilgt hat und alle Verbindlichkeiten a Wechseln und Schecks eingelöst hat. Die Vorbehaltsware ist getrennt zu lagern und auf Verlangen der Fa. MegaNet zu kennzeichnen und auf Kost des Käufers zu versichern.

9.2 Der Käufer tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder sonstiger Verfügungen über die Vorbehaltsware zustehen, erstrangig in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten mit ihrer Entstehung sicherheitshalber an die Fa. MegaNet ab. Dabei ist es gleichgültig, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Der Käufer ist zu einer weiteren Abtretung dieser Forderungen nicht befugt, jedoch solange ermächtigt, dieselben für die Fa. MegaNet einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Insbesondere tritt der Käufer auch die ihm im Versicherungs aus Beschädigung oder Verrichtung oder Entwendung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche an den Verkäufer ab. Letzterer nimmt die vorbezeichneten Abtretungen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen der Fa. MegaNet den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und die z Geltendmachung der abgetretenen anzuzeigen und die zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte
zu erteilen und die notwendigen Unterlagen an die Fa. MegaNet auzuhändigen.

9.3 Bei Nichtzahlung fälliger Beträge, Einleitung eines Vergleichs oder Konkursverfahren oder sonstiger ernsthafter gefährdeter Vertragserfüllun z. B. mangelnde Kreditwürdigkeit durch Haftbefehl, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder Unpfändbarkeitbescheinigung, ist die Fa. MegaNet berechtigt, dem Käufer des Verfügungsrecht über di Ware zu entziehen, die Ermächtigung zur Veräußerung und zum Einzug der an die Fa. MegaNet abgetretenen Forderungen zu widerrufen und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne daß dem Kä ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne das die Fa. MegaNet dadurch vom Vertrag zurücktritt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz öde Nachfolgegesetze Anwendung finden. Der Käufer hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Die Fa. MegaNet ist berechtigt, die zurückgenom Vorbehaltsware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen, oder den Erlös gegen ihre Forderungen zu verrechnen.

9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. MegaNet hinweisen und diese unverzüglich benachricht en. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen an der Vorbehaltswar bzw. an den abgetretenen Forderungen sind unzulässig.

9.5 Übersteigt der Wert der der Fa. MegaNet hingegebenen Sicherheiten, deren Forderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 % ist die MegaNet auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten freizugeben und an den Käufer zurückzuübereignen. Mit der vollen Bezahlung der Forderungen der Fa. MegaNet aus der Geschäftsverbindung geht unabhängig davon das gesamte Eigentum ohne weiteres auf den Käufer, als auch die abgetretenen Forderungen.

§ 10 Zahlung

10.1 Die Rechnungen sind je nach Vereinbarungen ohne Skontoabzug pe Vorauskasse, per Nachnahme V-Scheck, per Nachnahme Euroscheck, im Banklastschriftverfahren oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht ander vereinbart. Die Aufträge sind schriftlich einzureichen. Die Lieferung erfolg grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paktetdienst, Spediti oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas ander vereinbart.

10.2 Die Fa. MegaNet ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten un Zinsen entstanden, so ist die Fa. MegaNet die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung anzurechn

10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. MegaNet über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Scheckzahlung gilt die Zahlung er dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist.

10.4 Gerät der Käufer in Verzug, ist die Fa. MegaNet berechtigt, von de betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über den Diskontsatz pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzurechnen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

10.5 Wenn der Fa. MegaNet Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck ni eingelöst oder seine Zahlungen eingestellt oder der Fa. MegaNet andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Fa. MegaNet berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Fa. MegaN ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

10.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht worden sind, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 11 Abtretungsverbot

11.1 Die Abtretung von Forderungen gegen MegaNet an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gern 8 Ziffer 6 dieser AGB handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§12 Haftungsbeschränkung

12.1 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus postitver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlosse soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt

§ 13 Geheimhaltung

13.1 Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von MegaNet zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von MegaNet erkennbar sind und vertraulich zu halt sind, unbefristet geheimzuhalten, und sie- soweit dies nicht zur Erreichun des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeigen noch an Dritte -weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

14.1 Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehung zwischen der Fa. MegaNet und dem Käufer gilt das Recht der BRD.

14.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuche Juristische Person des öfffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, in Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind vielmehr gehalten, die unwirksame Bestimmun durch eine zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Streben am nächsten kommt. Ansonsten gilt ersatzweise die gesetzliche Regelung.

14.4 Kundendaten werden gemäß 33 BDSG gespeichert. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Fa. MegaNet per oder auf postalischem Wege ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.

Kontakt

Meganet Computersysteme GmbH

Eiffestr. 68-70
20537 Hamburg
Tel.:+49(0)40/ 736 113 0
Fax:+49(0)40/ 732 94 11
Mail:
 info(at)meganet-online.de

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